Datenschutzbeauftragte:r

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen (Geschäftsführung)
  • Ansprechpartner für Betroffene
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter (Beteiligte bei Verarbeitungsvorgängen)
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
 

Erstanalyse

  • Erstanalyse vor Ort  „Bestandsaufnahme“
  • Detaillierter Bericht über den Datenschutz im Unternehmen
  • Entwickeln eines individuellen Maßnahmenkonzepts
     
  • In der Regel werden 50% der Kosten der Erstanalyse durch den Staat gefördert.
    Wir unterstützen SIE!

 

Hinweisgeberschutzgesetz

  • Unterstützung bei der Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
  • Hinweisgeberschutz ist ohne Datenschutz nicht möglich

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

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