- Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen (Geschäftsführung)
- Ansprechpartner für Betroffene
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter (Beteiligte bei Verarbeitungsvorgängen)
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Datenschutzbeauftragte:r
Erstanalyse
- Erstanalyse vor Ort „Bestandsaufnahme“
- Detaillierter Bericht über den Datenschutz im Unternehmen
- Entwickeln eines individuellen Maßnahmenkonzepts
-
In der Regel werden 50% der Kosten der Erstanalyse durch den Staat gefördert.
Wir unterstützen SIE!
Hinweisgeberschutzgesetz
- Unterstützung bei der Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
- Hinweisgeberschutz ist ohne Datenschutz nicht möglich