Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer Ausbildung
- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 20537 Hamburg
- 23970 Wismar
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 33619 Bielefeld
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 35641 Schöffengrund
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 44577 Castrop-Rauxel
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 49545 Tecklenburg
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
- 65760 Eschborn
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 70327 Stuttgart
- 70794 Filderstadt-Sielmingen
- 78050 Villingen-Schwenningen
- 78256 Steißlingen
- 80992 München
- 86169 Augsburg
- 86673 Bergheim
- 87561 Oberstdorf
- 90431 Nürnberg
- 96132 Schlüsselfeld
- 97337 Dettelbach
- 99098 Erfurt
| Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||||
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
20.10.2026 08:00 - 16:00 |
55120 Mainz |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer*in gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |
28.10.2026 08:00 - 12:30 |
56073 Koblenz |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
03.11.2026 08:00 - 16:00 |
56073 Koblenz |
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SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
17.11.2026 08:00 - 16:00 |
35641 Schöffengrund |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |
20.11.2026 08:00 - 12:30 |
60487 Frankfurt am Main |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
01.12.2026 08:00 - 16:00 |
60487 Frankfurt am Main |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
08.12.2026 08:00 - 16:00 |
56073 Koblenz |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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FAQ Brandschutzhelfer-Ausbildung
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen – in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Die Schulung dauert in der Regel 5–6 Stunden und umfasst sowohl theoretische Inhalte (Grundsätze des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall) als auch eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren.
Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen, um die Kenntnisse aktuell zu halten und über Neuerungen im Brandschutz informiert zu bleiben.
Die Ausbildung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen.
